Wurde bereits ein Termin verbindlich reserviert oder eine Einsatz-, Material- oder Anfahrtsplanung vorgenommen, wird im Falle eines Widerrufs oder einer Absage eine Aufwandspauschale in Höhe von mindestens 150 € berechnet. Die Aufwandspauschale überschreitet jedoch niemals die vereinbarte Auftragssumme.